Health Claims Verordnung

vitalundfitmit100 GmbH 23.05.2018, 06:20 / Allgemein

Die Health-Claims-Verordnung sieht vor, dass Lebensmittel und Nahrungsergänzungen nicht mit gesundheitlichen Aussagen beworben werden dürfen, die sie nicht haben. Auf diese Weise soll die Health-Claims-Verordnung dem Verbraucherschutz dienen und Unternehmen daran hindern, Produkte mit unbewiesenen Gesundheitsversprechen zu vertreiben.

Soviel zur schönen Theorie! Die Praxis sieht wie folgt aus:

- Immer mehr Unternehmen mischen Vitamine und Mineralstoffe in ihre Produkte, um sie als „gesund" vermarkten zu können. Dies ist insofern erlaubt, da viele Health Claims zu Vitaminen und Mineralstoffen freigegeben wurden. So wird ein fett- und zuckerreiches Produkt durch die Anreicherung mit Vitaminen zu einem „gesunden" Lebensmittel um deklariert - und dies geschieht vollumfänglich mit der Health Claims Verordnung. Mit dem Zusatz von z.B. etwas Vitamin C und Zink kann derzeit jedes Lebensmittel als „gesund“, weil beispielsweise gut für das Immunsystem, vermarktet werden. Dabei spielt es keine Rolle, welche Wirkungen mit dem Produkt sonst noch im Körper ausgelöst werden. Zudem gibt es keine festgelegten Höchstmengen für die Anreicherung von Lebensmitteln mit Mikronährstoffen (Vitamine, Mineralstoffe & Co.) - mit der Konsequenz, dass bei den Verbrauchern Überversorgungen mit negativen Folgen für die Gesundheit auftreten können.

- Im Gegensatz dazu wird es jedoch vor allem kleinen und mittleren Unternehmen untersagt, natürliche Lebensmittel und Pflanzen mit gesundheitsbezogenen Aussagen zu bewerben, die nicht von der Behörde freigegeben worden sind. Hierzu ist folgendes anzumerken:

1. Es entsteht der Eindruck, also ob die Bewertungen der EU Behörde unfehlbar sind. Alle Aussagen, die abgelehnt werden und wurden, sind demnach falsch und täuschen den Verbraucher. In Wahrheit werden gesundheitsbezogene Aussagen sehr schnell abgelehnt, auch wenn es zahlreiche Studien gibt. Auch Erfahrungswerte werden nicht berücksichtigt, es zählen einzig „wissenschaftlich" belegbare Fakten.

2. Alles, was nicht genehmigt ist, ist automatisch verboten. Zurzeit sind etwa 2.000 pflanzliche Stoffe, die der EU Behörde vorliegen, noch nicht bewertet worden. Die Abwicklung wird voraussichtlich nach Jahre benötigen, die meisten Produkten werden dabei durchfallen. Hinzu kommt, dass die meisten Claims aus Kostengründen erst gar nicht eingereicht werden. Wir vertreiben beispielsweise Hunderte von pflanzlichen Stoffen, viele Wirkungen und gesundheitliche Effekte beruhen auf Erfahrungen und traditionellem Wissen. ABER: Wer finanziert eine Studie, die einzelne Wirkstoffe in Pflanzen auf wissenschaftlich belegbarer Wirksamkeit hin untersucht?

Unser Fazit: Die Regulierungswut der EU in Gestalt der „Health Claims" (und anderen) Verordnung(en) hat dazu geführt, dass findige - meist große - Unternehmen ihren ungesunden Lebensmitteln durch Anreicherung von künstlichen Vitaminen ein positives Image verpassen, während im Gegenzug vor allem kleinere und mittlere Unternehmen keine Aussagen mehr zu ihren Produkten machen dürfen.

„Red Bull verleiht Flügel" ist der Behörde nach kein Health Claim, auch wenn durch diese Art der Bewerbung suggeriert wird, man werde durch den Konsum dieses Getränks fitter und leistungsfähiger. Einem Teehersteller dagegen wird verboten, seinen Schwarztee als „konzentrationsfördernd" zu bewerben.

Dies wird sich weiter verschärfen. Sobald auch andere Pflanzenstoffe von der EU Behörde frei gegeben worden sind, werden Unternehmen ihre Produkte mit diesen Stoffen anreichern, um damit ganz offiziell werben zu dürfen.

Es gibt zum Glück noch das Recht auf freie Meinungsäußerung und jeder Kunde und Interessierte kann sich im Internet und in der Literatur selbst informieren, wenn es um die gesundheitlichen Wirkungen von Tees, Pflanzen und Heilkräutern geht. Dazu rufen wir Sie auch ausdrücklich auf! Es geht uns nicht darum, Produkte mit Wirkversprechen zu verkaufen um des Verkaufens willen. Aber man sollte informieren dürfen. Information ist nicht gleich Werbung. Man könnte z.B. nicht genehmigte Claims oder Claims, die erst gar nicht zur Prüfung vorliegen, als solche kennzeichnen, um dem Kunden transparent zu machen, dass diese oder jede Wirkung nur auf Erfahrung beruht bzw. wissenschaftlich nicht bewiesen ist. Der oder die Betreffende kann dann selbst entscheiden, ob er ein Produkt nimmt oder beispielsweise weitere Erkundigungen einholen. Wir leben im Internetzeitalter, ist es so schwer, den Menschen zuzutrauen und auch dazu zu ermutigen, sich selbst Gedanken zu machen? Möchten wir Konsumenten, die sich kritisch informieren oder möchten wir Konsumenten, die brav den vorgebenen Pfaden folgen? Nach dem Motto, wenn auf der Lebensmittelverpackung eine grüne Ampel ist, ist es gut und gesund, wenn eine rote Ampel drauf ist, ist es schlecht und ungesund.

Marcel
Über den Autor: Marcel Heinze (CEO)

Marcel Heinze ist Gründer und Geschäftsführer der vitalundfitmit100 GmbH. Angetrieben von seiner Leidenschaft für Naturheilkunde und gesundheitliche Themen, gründete er im Jahr 2007 den Online-Shop vitalundfitmit100.de.

In den letzten zehn Jahren konnte er sein Wissen sowohl durch seine tägliche Arbeit als auch durch spezielle Kurse und Weiterbildungen vertiefen. Seine fundierten Fachkenntnisse ermöglichten ihm den Aufbau eines umfangreichen sowie einzigartigen Produktsortiments.

Auf seinem Gebiet ist Marcel ein anerkannter Experte, der weltweit mit viel Engagement und Hingabe an vielversprechenden Projekten und Büchern mitwirkt. Darüber hinaus schreibt er hier auf dem Blog von Vitalundfitmit100 über diverse Themen rund um Gesundheit, Nahrungsergänzung & Co.